Wettbewerbsregeln
Artikel 1: Thema des Wettbewerbs
Die Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit veranstaltet einen europäischen Poster-Wettbewerb anlässlich des 20. Jahrestags des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. Der Slogan des Wettbewerbs lautet. "Zeichne mir ein Recht!" Das Poster muss ein Recht illustrieren, das in dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert ist. Eine teilnehmende Gruppe muss in dem Registrierungsformular erklären, warum ein bestimmtes Recht für die Illustration des Posters ausgewählt wurde und welche Botschaft das Poster vermitteln soll.
In Österreich erfolgt die Koordination des Wettbewerbs in Zusammenarbeit dem Vertretungsbüro der Europäischen Kommission unter der Leitung des nationalen Koordinators:
Daniel GERER
Bund Europäischer Jugend
Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich
Lassingleithnerplatz 2/3
A-1020 Wien
Tel.: 059950
Fax.: 059950 91000
Email: oesterreich@eurojugend.eu
Artikel 2: Wer kann teilnehmen?
2.1. Jugendliche, die in einem der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben und zwischen 10 und 14 oder 15 und 18 Jahre alt sind, können an dem Wettbewerb teilnehmen.
2.2. Bedienstete der EU-Institutionen und ihre Angehörigen und Personen, die beim Konsortium Tipik arbeiten sowie deren Angehörige dürfen an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
Artikel 3: Wie kann man teilnehmen?
Die Bewerber müssen Gruppen von mindestens vier Jugendlichen und einem Erwachsenen zusammenstellen, der für die Gruppe während der gesamten Projektdauer, auch während der Anreise zur Preisverleihung, verantwortlich ist. Es besteht keine Höchstteilnehmerzahl pro Gruppe. Dennoch ist es ratsam, dass die verantwortlichen Erwachsenen mehrere Gruppen (wenn möglich vier) als eine große Gruppe bilden. Dies hat den Vorteil, dass sich jeder Teilnehmer aktiv fühlt und mehr von den Erfahrungen lernt. In diesem Fall muss jede Gruppe ein Registrierungsformular ausfüllen, aber es ist möglich, dass nur ein Erwachsener verschiedene Gruppen betreut. Für die Siegerteams übernimmt die Kommission die Aufenthaltskosten während der der nationalen oder europäischen Preisverleihungen für vier Jugendliche und einen begleitenden Erwachsenen (siehe Artikel 6 und 7).
Das Registrierungsformular muss ausgefüllt und online abgeschickt werden. Wenngleich hierfür keine Frist festgelegt wurde, empfiehlt es sich, dass die Teilnehmer bzw. erwachsenen Betreuer dies so früh wie möglich tun, damit sie gegebenenfalls über Änderungen informiert werden, die für den Wettbewerb von Belang sind.
Das Teilnahmeformular muss ausgefüllt, datiert, unterschrieben und zusammen mit dem Poster bis spätestens Freitag, den 19. März 2010 an den nationalen Koordinator “Bund Europäischer Jugend" gesandt werden. Es wird empfohlen, dem nationalen Koordinator die Unterlagen frühzeitig zuzusenden, um sicherzustellen, dass sie bis zum 19. März 2010 bei “Bund Europäischer Jugend" angekommen sind. Es gilt das Eingangsdatum, nicht der Poststempel. Das Poster und das Formular können auch persönlich abgegeben werden.
Die Teilnehmer müssen eine Kopie der übermittelten Dokumente behalten.
Artikel 4: Was muss eingereicht werden?
Die Teilnehmer müssen ein Poster entwerfen, das ein in der Kinderrechte-Konvention verankertes Recht abbildet.
Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Posterformat: A2 Papier (42X59 cm). Das Poster darf nicht gefaltet werden, da es vielleicht später Verwendung findet (das Poster muss in einer Posterversandhülse oder in ein großes Stück Pappe eingepackt und versandt werden).
- Das Formular, auf dem das Werk beschrieben wird, ist beizufügen.
NB: Jede Gruppe kann mehrere Poster entwerfen und einreichen.
Artikel 5: Urheberrecht
Das endgültige Werk darf ausschließlich für diesen Wettbewerb erstellt werden. Es kann aus diversen Materialien (Bilder, Text usw.) bestehen, die vom Teilnehmer speziell für den Wettbewerb produziert wurden. Es kann aber auch durch Kombination oder Verwendung von bereits vorhandenen Elementen angefertigt werden, die nicht urheberrechtlich geschützt sind. Im zweiten Fall hat der Teilnehmer bzw. der erwachsene Betreuer dafür zu sorgen, dass dieses Kriterium eingehalten wird.
Die Teilnehmer übernehmen die volle Verantwortung für ihre Werke und müssen der kostenlosen Übertragung der Werke sowie der Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte an die Europäische Kommission zustimmen. Die Europäische Kommission ist somit berechtigt, die Werke nach eigenem Ermessen zu verwenden, zu vervielfältigen, anzupassen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Die Werke werden nicht an die Teilnehmer zurückgesendet.
Artikel 6: Auswahl der Gewinner auf nationaler Ebene
Die Werke werden von einer Jury ausgewählt, die mehrere Mitglieder umfasst, etwa ein Mitglied der Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit oder der nationalen Kommissionsvertretung, einen Vertreter eines nationalen Ministeriums, z.B. jenes für Justiz, Bildung, Europäische Angelegenheiten oder Jugend, außerdem einen Kommunikationsexperten, einen Grafikkünstler, einen Illustrator, eine junge Person, die in einer Jugendorganisation aktiv tätig ist, usw.
Die Gewinner werden nach verschiedenen Kriterien ausgewählt. Geprüft wird, inwiefern das Werk den Vorgaben entspricht, die grafische Qualität, die Verständlichkeit der Botschaft, die Originalität des Werks und die mögliche Wirkung auf die Öffentlichkeit.
Alle nationalen Gewinner werden zur Teilnahme an einer Preisverleihungsfeier in ihrer Hauptstadt während der Woche vom 10. April 2010 (das genaue Datum wird von der EU-Vertretung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) eingeladen.
Für vier Jugendliche und einen begleitenden Erwachsenen der drei Gewinnerteams jeweils beider Altersgruppen, d.h. 10-14 und 15-18 Jahre, werden die Reise- und Übernachtungskosten übernommen.
Die Poster der Gewinner jedes Landes werden auf den Websites der nationalen Vertretung der Europäischen Kommission sowie auf der Website der Generaldirektion Justiz, Freiheit, Sicherheit veröffentlicht.
Artikel 7: Auswahl der Gewinner auf europäischer Ebene
Jene Werke, die auf nationaler Ebene mit Preisen ausgezeichnet werden, werden in einer zweiten Runde von einer Jury aus Vertretern der Europäischen Kommission und anderen Personen bewertet, etwa einem Lehrer, einem Kommunikationsexperten, einem Grafikkünstler, einem Illustrator, einer jungen Person, die aktiv in einer Jugendorganisation tätig ist, usw.
Die drei Gewinnerteams jeder Alterskategorie, d.h. sechs Gruppen insgesamt, werden dann für eine Reise von Samstag, 8. bis Montag, 10. Mai 2010 nach Brüssel eingeladen, um die Stadt kennenzulernen – wobei auch ein Besuch der Europäischen Institutionen auf dem Programm steht – und an der Preisverleihung teilzunehmen. Für jede dieser sechs Gruppen werden für vier Jugendliche und einen begleitenden Erwachsenen die Reise- und Unterbringungskosten von der Europäischen Kommission übernommen.
Die Poster der europäischen Gewinner werden eventuell für künftige europäische Kampagnen zum Thema Kinderrechte verwendet.
Artikel 8: Haftung
Die Organisatoren übernehmen für eine etwaige Absage, Verschiebung oder Änderung des Wettbewerbs aufgrund von unvorhergesehenen Umständen keine Verantwortung. Sie haften darüber hinaus auch nicht im Fall von Diebstahl, Verlusten, Schäden oder Verspätungen bei der Übermittlung der Poster. Des Weiteren ist es möglich, dass die in dieser Regelung genannten Termine aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von unvorhergesehenen Umständen geändert werden. In solchen Fällen werden die Teilnehmer schnellstmöglichst benachrichtigt (aus diesem Grund wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung über das Formular empfohlen).
Artikel 9: Zustimmung zu den Regeln
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu allen vorstehend genannten Regeln voraus.
Artikel 10: Datenschutz
Nachstehend finden Sie wichtige Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten.
